Auszug aus den Allgemeinen Geschäftsbedingen der DEHOGA:

1.   Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
2.   Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet beide Vertragspartner zur Einhaltung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
3.   Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu zahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen. Die Einsparungen betragen nach Erfahrungssätzen bei der Übernachtung 20% des Übernachtungspreises, bei der Pensionsvereinbarung (Zimmer mit Verpflegung) 40% des Inklusivpreises.
4.   Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
     
    Bis zur anderweitigen Vergebung des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach Ziffer 3 errechneten Betrag zu bezahlen.

Herausgegeben von der Fachgruppe Hotels und verwandte Betriebe im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband e.V. (DEHOGA).